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Marktordnung 

 

Marktordnung
§ 1
Am Veranstaltungstag hat der Veranstalter das Hausrecht. Die vom Veranstalter eingeteilten Ordner und Marktleiter üben das Hausrecht aus, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung droht ein Platzverweis bzw. Platzverbot, ohne Rückzahlung der Standgebühr. Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschießlich durch das Personal des Veranstalters. Für die Marktbesucher vorgegebene Wege sind unbedingt frei zu halten, sie dürfen auch nicht mit Kleiderständern oder Kartons versperrt werden. Die Ein- und Ausfahrt des Geländes muss jederzeit für Rettungs- und Feuerwehrfahrzuge frei gehalten werden.
§ 2
Ausdrücklich untersagt ist der Verkauf von:
Waren, die dem Artenschutz und dem Waffengesetz unterliegen, Pornogaphie jeglicher Art, gewaltverherrlichende Artikel, lebende Tiere, NS-Material, Raubkopien, Produktfälschungen. Sämtliche Artikel, die gegen das Gesetz  oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Verkauf von Lebensmitteln (Imbiss und Getränke) ist nur  mit vertraglicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
§ 3
Neuwarenhändler müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein; diese ist auf Verlangen des Veranstalters vor-zuzeigen.
§ 4
Der Marktveranstalter haftet nicht für von Dritten verursachte Schäden.
§ 5
Die Standgebühr ist vorab per Überweisung/Paypal zu überweisen. Bei Verweigerung der Zahlung des Standgeldes kann der Veranstalter von dem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch machen. Bezahlung vor Ort ist nach Absprache in Ausnahmefällen vor Ort möglich. Eine Verbindliche Platzreservierung ist nur mit Fristgerechter Bezahlung möglich.
§ 6
Es wird keine Müllkaution erhoben. Sollten Aussteller Müll, Schrott, Reste u.s.w. auf dem Gelände hinterlassen, wird ein Ordnungsgeld von 100,- € erhoben, zzgl. der Entsorgungskosten. Das Recht der Anzeigenstellung bei der Polizei behalten wir uns vor. 
§ 7
Die Veranstaltung geht bis mindestens 17:30 Uhr
Die Aussteller sind verpflichtet bis mindestens 16:00 Uhr Ihren Stand zu betreiben und geöffnet zu lassen.
§ 8
Mit dem befahren des Bereiches für Aussteller, erkenne ich die Marktordnung an und bin verpflichtet Standgebühr zu bezahlen.